Schwangerschaft und Geburt


Schwangerenvorsorge

Die Zeit der Schwangerschaft ist einzigartig im Leben einer Frau. Sie ist aber auch verbunden mit Unsicherheit und vielen Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes und dem Ablauf der Schwangerschaft.
Auf Sie, als werdende Mutter und werdende Eltern, kommt viel Neues zu. Auf dieser Seite erhalten Sie wissenswerte Erklärungen und praktische Hinweise zum Ablauf der Betreuung Ihrer Schwangerschaft in unserer Praxis.
Wir möchten Ihnen helfen, dass diese Monate eine gute und glückliche Zeit werden.

  Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien
sehen eine große Anzahl medizinisch notwendiger Leistungen vor. Diese regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen sind die Grundlage dafür, den ungestörten Verlauf Ihrer Schwangerschaft zu begleiten und Ihnen und Ihrem ungeborenen Kind ein gutes Maß an Sicherheit zu geben. Mögliche Risiken können rechtzeitig erkannt und wenn nötig behandelt werden.
Zu dem gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeprogramm gehören:

Alle wichtigen Termine ihrer Schwangerschaft, wie die Vorsorgeuntersuchungen, weiterführende Untersuchungen, den Zeitpunkt für die Geburtsvorbereitung oder den rechnerischen Geburtstermin können sie mit dem Schwangerschaftskalender von www.frauenaerzte-im-netz.de online berechnen lassen.
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  Empfohlene Zusatzleistungen während der Schwangerschaft
Neben dem medizinisch Notwendigen gibt es jedoch weitere Untersuchungen, die sinnvoll und empfehlenswert sind oder mit denen wir Ihrem verständlichen Wunsch nach größtmöglicher Sicherheit entsprechen können.
Deshalb bieten wir Ihnen ein erweitertes Spektrum von Zusatzleistungen an. Da diese Untersuchungen jedoch nicht Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge sind, erfolgt keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Über die für Sie anfallenden Kosten für die von Ihnen gewünschten Untersuchungen würden wir Sie natürlich im Voraus informieren.


Da diese individuellen Gesundheitsleistungen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, müssen die Kosten von Ihnen auf der Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat übernommen werden.

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Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien

  Frauenärztliche Untersuchung

Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.
Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Erhebung der Krankheitsgeschichte die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter.
Die folgenden Untersuchungen werden auch bei den weiteren Vorsorgeterminen durchgeführt:
Blutdruckmessung, Urinuntersuchung, Gewichtskontrolle, Überprüfen des Muttermundbefundes und des Gebärmutterwachstums, Eisenwertbestimmung der Blutkörperchen (Hämoglobin).

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  Blutuntersuchungen

Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und der 28. SSW wiederholt.
Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen bei Ihrem Kind führen kann.
Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.

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  Ultraschalluntersuchungen

Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sogenanntes Screening):

1. Screening: 09.-12. SSW
2. Screening: 19.-22. SSW
3. Screening: 29.-32. SSW

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Dann können im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik oder eine notwendige Therapie begonnen werden. Hierbei sehen auch die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.

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Die empfohlenen Zusatzleistungen während der Schwangerschaft

  Zusätzlicher Ultraschall in der Schwangerschaft

Kaum eine andere medizinische Methode ist in ihrer Wirkung so gründlich untersucht worden wie der geburtshilfliche Ultraschall ("evidence based medicine"). Normalerweise gehören drei Ultraschalluntersuchungen zum gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeprogramm. Die erste zwischen der 9. und 12., die zweite zwischen der 19. und 22. und die dritte zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche.
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen zur medizinischen Diagnostik eröffnen hier die Möglichkeit, das Wachstum und die Entwicklung ihres Kindes engmaschiger zu kontrollieren.

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  Ersttrimester- Screening (Mütterlicher Bluttest + Nackenfaltenmessung)

Von der 11. bis 14. Schwangerschaftswoche kann das Ersttrimester-Screening durchgeführt werden. Damit kann die Wahrscheinlichkeit von Chromosomenstörungen wie Trisomie 21 (Down-Syndrom, auch Mongolismus genannt) und Trisomie 18 eingeschätzt werden. Das Risiko auf eine solche Fehlbildung steigt mit zunehmendem Alter. Im Mittelpunkt steht dabei die Ultraschalluntersuchung. Zusätzlich werden während der Untersuchung verschiedene Faktoren erfasst. Dazu zählen insbesondere erfolgt die Auswertung zweier Substanzen im mütterlichen Blut, die nur während der Schwangerschaft gebildet werden. In Kombination mit einer Messung der kindlichen Nackenhautdichte („NT = nuchal translucency”) mittels hoch auflösender Sonographie kann eine Wahrscheinlichkeit berechnet werden, mit der das Kind eine Chromosomenstörung hat. Deshalb sollte sich die werdende Mutter beziehungsweise das Paar vorher sicher sein, inwieweit ihnen eine Angabe der Wahrscheinlichkeit hilft und welche möglichen Konsequenzen dieses Wissen nach sich ziehen kann. Aus folgenden Faktoren wird das Risiko berechnet:

  Alter der Mutter
  Genaue Schwangerschaftswoche
  vorangegangene Schwangerschaften mit Chromosomenstörungen
  die Breite der Nackentransparenz des Ungeborenen ("Nackenfalte")
  die Konzentration des Eiweißstoffs PAPP-A und des Schwangerschaftshormons freies ß-HCG im mütterlichen Blut
  die Darstellbarkeit des kindlichen Nasenbeins
  die Blutflüsse im Herzen und in den großen Blutgefäßen des Ungeborenen

Das Ersttrimester-Screening ist bei einer unauffälligen Schwangerschaft nicht Teil der regulären Vorsorgeuntersuchungen. Die Kosten für Beratung, Ultraschall- und Laboruntersuchung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht.

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  Dopplersonographie

Die Doppler/Dupelx-Sonographie ist eine spezielle Ultraschall-Untersuchung, mit der die Geschwindigkeit des Blutes in den Gefäßen (Arterien und Venen) gemessen wird. Sie wird in der Schwangerschaft vor allem zur Kontrolle der Blutflussgeschwindigkeit in der Nabelschnur eingesetzt oder wenn eine Unterversorgung des ungeborenen Kindes, beispielsweise aufgrund einer Plazentainsuffizienz, ausgeschlossen werden soll. so können Strömungsrichtung und - geschwindigkeit in den Blutgefäßen gemessen werden. Die gemessene Menge des Blutes und seine Fließgeschwindigkeit geben Aufschluss darüber, ob das Kind genügend Sauerstoff und Nährstoffe über die Plazenta erhält. So lassen sich Gefäßverengungen aufdecken. Die Dopplersonographie wird in der Regel zwischen der 20. und 26. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Die Methode gehört nicht zu den Routineuntersuchungen in der Schwangerschaft. Laut Mutterschaftsrichtlinie stehen Schwangeren drei Ultraschalluntersuchungen als Kassenleistung zur Verfügung - eine in jedem Trimenon. Werden dabei Auffälligkeiten entdeckt oder liegt eine Risikoschwangerschaft vor, übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten für feindiagnostische Untersuchungen. Ist das nicht der Fall, müssen sie selbst zahlen, wenn sie die Feindiagnostik wünschen. Mit dieser Ultraschallanwendung zur vorgeburtlichen Diagnostik können medizinisch relevante Körperregionen des Fetus und der Mutter untersucht und mögliche Fehlbildungen frühzeitig erkannt werden.

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  Blutzucker-Belastungstest

Ungefähr 2% - 3% aller Schwangeren leiden an einem Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes), d. h. von ca. 100 Schwangeren müssen 2 - 3 Frauen wegen eines Schwangerschaftsdiabetes behandelt werden. Ein Schwangerschaftsdiabetes bedeutet ein erhöhtes Risiko für die Mutter und das Kind. Beim Kind besteht eine erhöhte Rate an Fehlbildungen, unnatürlich hohem Geburtsgewicht, einem Atemnotsyndrom nach der Geburt sowie Unterzuckerung mit nachfolgenden Hirnschäden. Durch Plazentainsuffizienz kann es zu einer 3fach höheren Frühsterblichkeit kommen. Der Schwangerschaftsdiabetes ist die dritthäufigste Ursache für einen intrauterinen Fruchttod.
Bei der Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, erhöhter Fruchtwassermenge, erhöhtem Blutdruck, Harnwegs- und Pilzinfektionen sowie EPH-Gestose („Schwangerschaftsvergiftung”). Durch diese Komplikationen kommt es zu einer 8fach höheren Totgeburtenrate.
Der Schwangerschaftsdiabetes zeigt zunächst keine Symptome und kann mit einfachen Tests wie Urinzucker- oder Blutzuckerbestimmung nicht nachgewiesen werden. Zur Feststellung eines Schwangerschaftsdiabetes eignet sich ausschließlich der so genannte Blutzuckerbelastungstest (oraler Glucosetoleranz-Test, oGTT).
Die Durchführung eines Blutzuckerbelastungstests zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche ist aus ärztlicher Sicht zu empfehlen. Hier können spezielle Formen des Schwangerschaftsdiabetes frühzeitig entdeckt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
Diese Leistung ist nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien, so dass Sie die Kosten für diesen Belastungstest selbst tragen müssen.

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  Zytomegalie

Etwa 3.400 Frauen infizieren sich jedes Jahr während der Schwangerschaft mit dem Zytomegalie-Virus. Die Infektion mit dem Zytomegalie-Virus (CMV) ist die häufigste Infektion, die während der Schwangerschaft von der Mutter auf den Fötus übertragen wird. Etwa 0,3 - 1 % aller Schwangeren infizieren sich mit dem Virus und bei 40 % von diesen wird die Infektion auf das ungeborene Kind übertragen. Kommt es während des ersten oder zweiten Drittels der Schwangerschaft zu einer Infektion, so kann sie zu Fehlbildungen beim Kind führen. Als Folge sterben allein in Deutschland jährlich etwa 60 Kinder und mehr als 1000 werden mit CMV-bedingten Behinderungen geboren. Auch nach der Geburt können Kinder infizierter Frauen noch erkranken, zumeist in Form von Hörstörungen.
Das Risiko während der Schwangerschaft eine Zytomegalie-Infektion zu erleiden, betrifft vor allem Frauen, die noch keine Zytomegalie-Infektion durchgemacht haben. Mithilfe eines einfachen Bluttestes kann der Arzt feststellen, ob die Mutter Antikörper gegen das Zytomegalie-Virus hat.
Dieser Test ist noch kein Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge.

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  B-Streptokokken in der Schwangerschaft

B-Streptokokken sind Bakterien, die bei jeder dritten bis vierten gesunden Schwangeren in der Scheide oder im Darm vorkommen, in der Regel keine Beschwerden verursachen und für die Schwangere selbst keine Gefahr darstellen. Eine Gefährdung besteht jedoch für das Neugeborene.
B-Streptokokken können von der Schwangeren auf das Kind übertragen werden. Die Übertragung erfolgt meist bei der Geburt, beginnend mit den Wehen bzw. nach dem nach Platzen der Fruchtblase. Dadurch kann entweder direkt nach der Geburt - early onset disease - oder erst im Verlauf der nächsten ein bis sechs Wochen - late onset - eine schwere Infektion des Kindes ausgelöst werden. Die frühe Form der Infektion (beginnend wenige Stunden nach der Geburt) äußert sich als Blutvergiftung (Sepsis), Lungenentzündung (Pneumonie) und Hirnhautentzündung (Meningitis). Mit neurologischen Schäden und Langzeitfolgen muss bei dieser frühen Form gerechnet werden. Bei der Spätinfektion besteht insbesondere für Frühgeborene ein hohes Sterblichkeitsrisiko.
Jedes zweite Kind B-Streptokokken-positiver Frauen wird nach vaginaler Geburt mit diesen Bakterien besiedelt. Die Erreger dann nachweisen, auch ohne dass die Kinder Krankheitszeichen haben. Bei 1-2 % der Kinder B-Streptokokken-positiver Frauen kommt es aber zu Infektionen beim Neugeborenen durch diese Bakterien.
Durch Gabe eines gegen B-Streptokokken wirksamen Antibiotikums unter der Geburt kann das Übertragungsrisiko deutlich reduziert werden. Dies setzt aber voraus, dass zu diesem Zeitpunkt bekannt ist, ob die Schwangere B-Streptokokken-positiv ist. Daher sollte bei jeder Schwangeren zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche eine Untersuchung auf das Vorhandensein von B-Streptokokken durchgeführt werden. Hierzu braucht Ihr Arzt lediglich einen vaginorektalen Abstrich zu entnehmen. Diese Abstriche werden im Labor mittels einer bakteriologischen Kultur untersucht.
Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diese Untersuchung derzeit nicht übernehmen, kann sie bei gesetzlich Versicherten nur als sogenannte individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) durchgeführt werden, so dass Sie die Kosten für diese Untersuchung selbst tragen müssen.

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  Geburtsvorbereitende Akupunktur

In mehreren Studien (vor allem durch Dr. A. Römer, Mannheim) konnte gezeigt werden, dass eine regelmäßige Akupunkturbehandlung zu einer deutlich kürzeren Eröffnungsphase unter der Geburt führt (bis zu 20%). Dadurch verläuft die Geburt häufig leichter und es werden weniger Schmerzmittel und invasive Maßnahmen notwendig.
Akupunktur wird mit sehr feinen Nadeln durchgeführt und ist kaum schmerzhaft.

  Akupunktur bei schwangerschaftsbedingten Beschwerden und bei gynäkologischen Erkrankungen

Eine Vielzahl gynäkologischer Erkrankungen und schwangerschaftsbedingter Beschwerden wird durch die Behandlung mit Akupunktur günstig beeinflusst oder geheilt. Auch hierbei werden bestimmte Stellen unter der Haut mit dünnen Akupunkturnadeln stimuliert, in der Regel 1-2 mal pro Woche über 6-8 Wochen.
Indikationen sind zum Beispiel Rückbildungsstörungen der Gebärmutter nach einer Entbindung, Probleme beim Stillen, Störungen beim Wasserlassen, Karpaltunnelsyndrom, allgemeine Schmerzzustände und Regelstörungen.

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